Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängelgewährleistung
Es gilt, sofern nicht im Vertrag anders vereinbart, die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
Auftretende Mängel hat der Kunde unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
Mängelansprüche des Kunden werden nach Wahl vom HOTEL-MEDIENSERVICE durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beglichen. Nach zweimaligem Fehlschlagen dieser Nacherfüllung ist der Kunde seinerseits zur Wandlung oder Minderung berechtigt.
Urheber- und Nutzungsrechte
Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
Liefer- und Zahlungsbedingungen
Fällige Rechnungen sind innerhalb von14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
Leistungsstörung, Ausfallhonorar
Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist.
Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Die Bestätigung muss in schriftlicher Form vorliegen, hierzu genügen E-Mail oder Brief. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Helikopter- und Hochmastaufnahmen
Wetterverhältnisse: Falls durch Regen, starke Winde etc. Aufnahmen nicht möglich sind, kann der Fotograf auch kurzfristig einen neuen Termin vereinbaren. Eine Stornierung ist seitens des Auftragsgebers aus diesem Grund nicht möglich.
Platzverhältnisse: Falls vor Ort auf Grund von Platz-, Verkehrs- oder baulichen Verhältnissen ein Start des Helikopters nicht möglich bzw. zu gefährlich ist, kann der Fotograf.
Terminvereinbarungen
Vereinbarte Termine für Foto- und Videoaufnahmen sind verbindlich, sofern sie nicht 5 Tage vorher storniert werden.
Bei Außenaufnahmen können wetterbedingt Termine auch kurzfristig verschoben werden. Bei Nichteinhaltung entfällt eine Stornogebühr in Höhe von 20% des Auftrages.

